Kostenträgerrechnung

Die Kostenträgerrechnung ist der dritte Schritt im Kostenrechnungsprozess. Nachdem zuvor in der Kostenartenrechnung die Aufwendungen aus der Buchhaltung in die KORE übergeleitet wurden und dort korrigiert wurden, wurde in der Kostenstellenrechnung die Aufteilung der Kosten auf die jeweiligen Kostenstellen vorgenommen. In der Kostenstellenrechnung wurden die Kosten weiters nach der Kostenart (Einzel- oder Gemeinkosten) untergliedert. Die Gemeinkosten wurden daraufhin verursachungsgerecht auf die jeweiligen Kostenstellen aufgeteilt, sodass mithilfe der jeweiligen Einzelkosten der Kostenstellen eine prozentuale Zurechenbarkeit (Zuschlagssätze) ermittelt werden konnte. Die Kostenaufteilung sowie die ermittelten Zuschlagssätze stellen die Grundlage für die Kostenträgerrechnung dar.

In der Kostenträgerrechnung geht es darum, wofür die Kosten entstanden sind. Bei der Kostenermittlung werden grundsätzlich zwei Varianten unterschieden: die Kostenträgerzeitrechnung und die Kostenträgerstückrechnung.

Bei der Kostenträgerzeitrechnung werden die Kosten eines bestimmten Zeitraumes ermittelt, wohingegen bei der Kostenträgerstückrechnung die Kosten für ein jeweiliges Gut (z.B. ein Auto) ermittelt werden.

Bei der Kostenträgerrechnung gibt es verschiedene Methoden, wie die Kosten auf die Träger weiterverrechnet werden können. Die am häufigsten anzutreffende Methode ist die Divisionskalkulation. Die einfachste Variante ist hierbei die einstufige Divisionskalkulation. Hierbei werden die Kosten (Einzelkosten und Gemeinkosten (diese mittels den zuvor ermittelten Zuschlagssätzen)) durchschnittlich auf die Kostenträger zugerechnet. Bei einer Massenproduktion von gleichen Gütern sowie konstanten Lagerbeständen kann dies die ideale Kostenverrechnungsmethode sein, in der Regel ist dies jedoch nicht der Fall, sodass man sich je nach Situation für eine andere Methode der Kostenzurechnung entscheiden muss.

Im Endeffekt ist es egal welche Methode der Kostenzurechnung man nimmt. Das einzige was hierbei wichtig ist, ist dass sie für das Unternehmen / Situation / das Produkt passt. Eine verursachungsgerechte Kostenzurechenbarkeit steht hierbei an erster Stelle.

Die Erkenntnisse der Kostenträgerrechnung stellen die Grundlage für Entscheidungen dar. Anders betrachtet wird das Resultat im Kostenrechnungsprozess in dieser Stufe ermittelt. Genau aus diesem Grund ist es enorm wichtig, dass auch die zuvor durchlaufenen Bereiche (Kostenarten sowie die Kostenstellenrechnung) die Kosten richtig überleitet bzw. aufteilt. Die Qualität der Kostenträgerrechnung ist nur so gut wie der gesamte Kostenrechnungsprozess. Genau aus diesem Grund muss man die Kostenrechnung immer als ganzen Prozess betrachtet. Kennt man sich nur in einem Teilbereich aus, wird dies für eine aussagekräftige KORE zu wenig sein.




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