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    Bei der Bilanzierung geht es um die Aufstellung der Bilanz / des Jahresabschlusses. Bevor man jedoch einen Jahresabschluss aufstellt, muss man sich im Klaren sein, nach welchen gesetzlichen Bestimmungen dieser zu erfolgen hat. Umgangssprachlich wird der Begriff der Bilanzierung für Unternehmen, welche der doppelten Buchführung unterliegen angewandt. Die anderen Unternehmungen, welche aufgrund ihrer geringeren Größe / Einkünfte lediglich eine Einkommens- und Ausgabenrechnung erstellen müssen, können zwar Bilanzieren (Option auf doppelte Buchführung) müssen dies jedoch nicht. In der Regel wird von diesem Recht meist nicht Gebrauch gemacht, da mit einer doppelten Buchführung ein dementsprechender Mehraufwand verbunden ist.

    Bei der Bilanzierung geht es um die Aufstellung des Jahresabschlusses zu einem zuvor klar definierten Zeitpunkt. In der Regel, hierbei gibt es gewisse Ausnahmen, können die Unternehmen den Beginn ihres Wirtschaftsjahres selbst wählen. Wenn es kein Rumpfjahr ist muss es jedoch 12 Monate betragen. Aufgrund der Einfachheit wird in über 90% der Fälle das Kalenderjahr als Bilanzjahr gewählt. Bei der Erstellung des Jahresabschlusses muss man sich an bestimmte Richtlinien halten. Diese werden umgangssprachlich meist als Grundsätze der Bilanzierung beschrieben. Diese Grundsätze sind gesetzlich geregelt und auf sie muss bei der Bilanzerstellung geachtet werden.

    Bei der Bilanzierung ist immer eine Bilanz zu erstellen. Diese Bilanz ist eine Stichtagesaufnahme des Vermögens (Mittelverwendung) – gegenübergestellt mit der Mittelherkunft – zu einem bestimmten Zeitpunkt. Neben der Bilanz muss auch noch eine Gewinn- und Verlustrechnung aufgestellt werden. Grundsätzlich kann man den Gewinn in der doppelten Buchhaltung auf zwei Arten ermitteln. Erstens durch die Gegenüberstellung der alten mit der neuen Bilanz – die Veränderung des Eigenkapitals stellt in der Regel den Gewinn oder Verlust dar, sowie zweitens durch eine detaillierte Aufstellung der Einnahmen bzw. Ausgaben – G&V-Rechnung. Wie solch eine G&V-Rechnung aufgebaut ist bzw. welche Bestandteile sie enthalten muss ist gesetzlich klar geregelt. Ein Jahresabschluss im Sinne der doppelten Buchführung muss somit immer eine Bilanz sowie G&V enthalten.

    Je nach Unternehmensart sowie –größe können auch noch andere Bestandteile gefordert werden. Bei großen Gesellschaften ist die Erstellung eines Anhangs und Lageberichtes gesetzlich vorgeschrieben.

    Zusammengefasst kann man festhalten, dass bei der Bilanzierung vor allem zuerst auf die gesetzlichen Anforderungen geachtet werden muss. Diese bestimmten schlussendlich den Umfang der Bilanz / Aufgaben/Tätigkeiten der Bilanzierung.