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    Beim Anhang handelt es sich um einen Teilbereich / Bestandteil des Jahresabschlusses. Je nach Unternehmensgröße –form sind Unternehmen zu einer Anhangaufstellung verpflichtet. Der Jahresabschluss besteht bei allen Unternehmungen, welche nach der doppelten Buchführung bilanzieren, zumindest aus der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung. Spezielle Unternehmungen, in der Regel ist dies von der Unternehmensform sowie –größe abhängig, müssen zusätzlich noch einen Anhang und Lagebericht aufstellen. Beim Anhang geht es in erster Linie um die Bereitstellung von zusätzlichen Informationen zu den Daten, welche sich in der Bilanz und GuV befinden. Die Vermögens- bzw. Ertragslage eines Unternehmens wird im Anhang noch genauer beschrieben.

    Die Länge / der Detailgrad wird je nach Unternehmung (Größe, Form) unterschiedlich sein. Wie der Anhang aufzustellen ist bzw. welche Bestandteile dieser zu enthalten hat ist gesetzlich geregelt. Zu Beginn ist meist ein allgemeiner Teil anzutreffen. Hierbei wird auf die allgemeinen Bilanzierungsgrundsätze sowie die Bewertungsmethoden eingegangen. Wenn sich Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr ändern z.B. vom strengen Niederstwertprinzip auf das gemilderte Niederstwertprinzip ist dies im Anhang ersichtlich. Solch Daten können in der Regel nicht aus einer Bilanz oder GuV gelesen werden.

    Nach dem allgemeinen Teil folgt die Erläuterung der Bilanz. Hierbei wird vor allem auf in der Bilanz zusammengefasste Positionen eingegangen. Der Anlagespiegel ist genauso im Anhang ersichtlich. Nach der Bilanzerläuterung wird auf die Gewinn- und Verlustrechnung eingegangen. Diese wird genauer aufgegliedert und die meisten Positionen werden einzeln betrachtet. Die Erläuterung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung stellt den Hauptbestandteil des Anhanges dar.

    Der letzte Teil des Anhangs sind für gewöhnlich die sonstigen Angaben. Hierbei wird vor allem auf die Geschäftsführung sowie Verwaltungsorgane des Unternehmens eingegangen. Je nach gesetzlicher Notwendigkeit werden die Bezüge aufgegliedert dargestellt. Zudem wird in diesem Teilbereich noch auf die Arbeitnehmer eingegangen. Auf die Beschäftigungsentwicklung wird hierbei sehr gerne eingegangen.

    Anhand des beschriebenen Aufbaues eines Anhangs ist bereits ersichtlich, dass interessierte Personen, wahrscheinlich die meisten Informationen über eine Unternehmung, sei es hierbei die Vermögens- oder auch die Ertragslage, in erster Linie aus dem Anhang erhalten. Ohne die Durchsicht des Anhanges ist man in der Regel nicht in der Lage einen aussagekräftigen Einblick in ein Unternehmen zu erhalten. Die Bilanz und GuV sind hierbei meist zu oberflächlich.