Buchhaltungsgrundsätze

Die Grundsätze einer ordnungsgemäßen Buchführung haben sich im Laufe der Zeit aus Praxis sowie den rechtlichen Anforderungen entwickelt. Ihre Hauptaufgabe ist es ein Rahmenkonzept / Richtlinien für die Buchführung vorzugeben. Zum einen sollen den externen (Gläubiger) sowie auch den internen (Anteilseigner) Adressaten richtige Informationen zur Verfügung gestellt werden.

Die Grundsätze werden oftmals auch als Prinzipien bezeichnet. Die Prinzipien der Vollständigkeit, Klarheit, Wahrheit zählen zu den Rahmengrundsätzen. Bei der Vollständigkeit geht es in erster Linie darum, dass jeder Geschäftsfall auch in der Buchhaltung verbucht wird. Weiters muss dieser der Wahrheit entsprechen und es muss klar erkenntlich sein, worum es dabei geht.

Neben den Rahmengrundsätzen gibt es noch eine ganze Anzahl von weiteren Prinzipien. Nachfolgen wären nur einige davon genannt: Vorsichtsprinzip, Prinzip der Stetigkeit, Stichtagsprinzip, Einzelbewertungsprinzip.

Beim Vorsichtsprinzip handelt es sich wahrscheinlich um das bekanntesten Grundsatz. Dieser sagt aus, wie das Unternehmen mit Forderungen sowie Verbindlichkeiten umgehen muss. Da es externe Adressaten hat bzw. Gläubiger sollte das Unternehmen auf diese Rücksicht nehmen und sich lieber ärmer darstellen als zu reich, was sich später als Irrtum herausstellen kann. Das Vorsichtsprinzip dient vor allem als Gläubigerschutz.

Das Prinzip der Stetigkeit zielt auf die Erfassung der Geschäftsfälle und der Anwendung von Methoden ab. Gleiche Geschäftsfälle sollten gleich erfasst werden. Wobei auch Bewertungsmethoden, welche einmal gewählt wurden nicht regelmäßig gewechselt werden dürfen. Durch die Stetigkeit bleibt die Aussage- sowie Vergleichskraft erhalten.

Das Stichtags- und Einzelbewertungsprinzip kann man zusammen betrachten. Wirtschaftsgüter / Anlagen werden bei der Bilanzierung nicht zusammen sondern als einzelne Posten betrachtet und bewertet. Im Gegensatz zu einer Gesamtbewertung ist die Einzelbewertung wesentlich genauer. Das Stichtagsprinzip sagt aus, dass die Vermögensgegenstände einzeln am Abschlusstag zu bewerten sind und nicht zu einem anderen Zeitpunkt.

Für die meisten Unternehmungen sind die Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchführung nichts Neues, wenn jedoch Fehler gemacht werden, dann resultieren die daraus, dass die Grundsätze nicht eingehalten wurden. Umso wichtiger ist es darüber Bescheid zu wissen!




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