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    In der Buchhaltung sowie auch bei der Bilanzierung gibt es sogenannte Grundsätze. Diese Grundsätze leiden sich teilweise aus den Gesetzen sowie aus der Praxis ab. Zu den wichtigsten hierbei zählen sicherlich die Bilanzwahrheit und –klarheit.

    Bei der Bilanzwahrheit geht es darum, dass die Buchhaltung / der Jahresabschluss den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht. Schlussendlich sollen dritte auf das Datenmaterial, welches wie zum Beispiel der Jahresabschluss öffentlich zugänglich ist, vertrauen können. Der Grundsatz der Bilanzwahrheit findet sich bereits in der Buchhaltung. Einzelne Geschäftsfälle müssen hierbei richtig verbucht werden. Die Verbuchung muss so erfolgen, wie das der Fall war. Man verstößt gegen die Bilanzwahrheit wenn man z.B. Scheingeschäfte einbucht oder gewisse Belege einfach außen vor lässt. Auch wenn man es kaum für möglich hält, gibt es sehr viele Firmen, welche gegen diesen Grundsatz verstoßen. Teilweise sind / waren dies große Unternehmungen, welche Bilanzfälschung betrieben. Dies kann eine gewisse Zeit lang gut gehen, doch irgendwann fällt es auf bzw. das Unternehmen braucht sich keine Zukunftssorgen mehr zu machen – da es für dieses sowieso keine unternehmerische Zukunft mehr gibt!

    Der zweite wichtige Grundsatz in der Buchhaltung sowie Bilanzierung ist die Bilanzklarheit. Die Klarheit fängt ebenfalls bereits in der Buchhaltung an. Die Geschäftsfälle sollen hierbei richtig verbucht werden. Gleiche wiederholende Fälle müssen auf den gleichen Konten gebucht werden. Der Aufbau der Buchhaltung / der Kontenplan muss zudem verständlich und nachvollziehbar sein. Beim Kontenplan wird den Unternehmungen ein gewisser Freiraum gelassen, es ist jedoch ratsam sich an einen genormten Kontenplan anzuhalten. Bei der Klarheit geht es in erster Linie um die Nachvollziehbarkeit. Das Gesetz schreibt vor, dass die Buchhaltung sowie der Jahresabschluss so aufzustellen ist, dass ein sachverständiger Dritter in angemessener Zeit einen Einblick in die Unternehmung gewinnen kann.