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  • Stichtagsprinzip

    Das Stichtagsprinzip ist einer der Hauptgrundsätze bei der Bilanzierung. Die Bilanz ist eine Momentaufnahme, sodass das Vermögen genau zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung bewertet wird. Im Gegensatz dazu gibt es die Gewinn und Verlustrechnung. Bei der GuV wird der Erfolg einer Periode ausgewiesen, für gewöhnlich ist dies ein Geschäftsjahr.

    Beim Stichtagsprinzip gibt es einige Details auf die man achten muss. Die Bilanz ist eine Momentaufnahme – Bilanzstichtag – wobei der Sinn darin liegt, die Vermögensgegenstände zu erfassen bzw. zu bewerten. Für gewöhnlich wird am Bilanzstichtag eine Inventur durchgeführt. Die vorhandenen Vermögensgegenstände werden hierbei aufgenommen. Diese Aufnahme kann durch zählen, messen oder wiegen erfolgen. Danach wird das Inventar bewertet. Die Bewertung hängt sehr stark von den Bilanzierungsregeln ab. Für gewöhnlich werden aktive Bestandskosten mit dem strengen Niederstwertprinzip sowie passive Bestandskonten mit dem Höchstwertprinzip in der Bilanz erfasst. Betrachtet man hierbei jedoch das IFRS, welches von einer getreuen „true und fair value“ Darstellung des Vermögens zum Bilanzstichtag ausgeht, können auch gemilderte Formen z.B. das gemilderte Niederstwertprinzip (bei Finanzanlagen die z.B . sich im Anlagevermögen befinden und bis zur Fälligkeit gehalten werden) angewandt werden.

    Grundsätzlich ist die Inventur mit dem Bilanzstichtag aufzustellen und der finanzielle Wert fließt hierbei in die Bilanz ein. Es gibt jedoch gewisse Ausnahmen z.B. für Unternehmungen bei denen eine Inventur zum Bilanzstichtag unmöglich ist. Hier können andere Inventurzeitpunkte gewählt werden, in der Regel liegen diese jedoch auch knapp beim Bilanzstichtag. Hierbei werden für die Bewertung der Vermögensgegenstände in der Bilanz die Aufzeichnungen herangezogen – z.B. das Lagerbuch / Vorratsbuch.

    Betrachtet man eine Bilanz, so muss man sich im Klaren sein, dass dies eine Momentaufnahme ist. Um einen genaueren Einblick in das Unternehmen zu gewinnen, sollte man zusätzlich den Anhang durchlesen. Hierbei wird auf die Bewertungsmethoden eingegangen. Durch die unterschiedlichen Bewertungsmethoden hat ein Unternehmen einen gewissen Spielraum – dieser ist wiederrum sehr stark von der Art der Rechnungslegung abhängig.