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    Bei einer Inventur handelt es sich um die Erfassung des Vermögens eines Unternehmens zu einem bestimmten Zeitpunkt. Diese Erfassung ist gemäß gesetzlicher Regelungen vorgeschrieben. Der Sinn und Zweck ist die lückenlose Aufzeichnung der Vermögensstände. Das Unternehmen muss sich im Klaren sein, welche Vermögensstände noch vorhanden sind bzw. wie hoch deren Wert ist.

    Da es sich bei der Inventur um eine gesetzlich klar definierte Regelung handelt bzw. jeder Unternehmer, welche Buchführungspflichtig ist, dazu verpflichtet ist, wird sie in der Regel im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss durchgeführt. Der Fall, dass der Inventurzeitpunkt und der Bilanzstichtag zu einem anderen Zeitpunkt sind, ist in der Regel fast nie anzutreffen. Wenn dies der Fall ist, dann nur im Zusammenhang damit, dass es für das Unternehmen zum Bilanzstichtag unmöglich ist eine Inventur durchzuführen. Der Jahresabschluss sollte im Endeffekt die finanzielle Lage eines Unternehmens zum bestimmten Zeitpunkt darlegen und wenn die Vermögenswerte erst nach dem Jahresabschluss gezählt, womöglich sogar korrigiert werden müssen, ist dies nicht der Fall.

    Je nach Art der Vermögenswerte kann eine Inventur anders ansehen. Vermögenswerte können gezählt, gemessen oder sogar geschätzt werden. Auf welche Möglichkeit hierbei zurück gegriffen wird ist sehr stark vom Vermögensgegenstand abhängig. Das Inventar wird hierbei in eigenen Verzeichnissen festgehalten. Das Anlagevermögen / die Anlagenbuchhaltung oder die Vorratsbuchhaltung wären hierfür Idealbeispiele. Nach der Feststellung des Inventars wird dieses noch bewertet. Hierbei geht es um die Quantifizierbarkeit der einzelnen Vermögensgegenstände für die Bilanz. Je nach Anlageklasse kann es bei der Bewertung zu einer Ab- oder in seltenen Fällen Aufwertung des Vermögens kommen.

    Vor der Bewertung muss man jedoch noch den Soll- mit dem Istbestand vergleichen. Kommt es hierbei zu Abweichungen sind diese zu bereinigen. In der Regel wird man eine negative Abweichung haben – weniger Ist- als Sollbestand – dies wird als Schwund bezeichnet. Wie jeder Verlust einer Sache wirkt sich auch der Schwund negativ auf die G&V-Rechnung eines Unternehmens aus. Bei bestimmten Anlagegütern ist eine sorgfältige Inventaraufnahme besonders wichtig, da Abweichungen hierbei enorme Auswirkungen auf den Gewinn haben können.